Achtung, es kommt bald ein Koalitionsvertrag

Ich habe nochmal den Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU, CSU und FDP herausgegoogelt. Seit diesem Jahr weiß die digitale Gemeinde um die Bedeutung der Verhandlungen darüber. Ich sage nur: Leistungsschutzrecht und Datenschutz im Lichte der Snowden-Leaks. Es möge jeder seinen Soll-Ist-Vergleich machen und beobachten, welche Lobbyisten und Verleger in diesem Jahr welche Themen reinschmuggeln. Einschränkung der Netzneutralität könnte so ein Thema sein, das die Telekom forcieren will…

Und schauen wir mal, ob die SPD das Leistungsschutzrecht modifizieren wird, wie es in ihrem Wahlprogramm (ab S. 60) steht. Auch die Durchsetzung verbesserter Datenschutzregelungen sowie Open Access im Wissenschaftsbetrieb sind darin zugesagt.

IT-Sicherheit und Datenschutz

Das stand 2009 im Koalitionsvertrag, S. 98 ff. im Abschnitt „IV. FREIHEIT UND SICHERHEIT – Durch Bürgerrechte und starken Staat“.

  • „Die bestehenden Sicherheitsdateien werden wir unter Einbeziehung der Arbeit des Gemeinsamen Internetzentrums der deutschen Sicherheitsbehörden (GIZ), des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) und des Kompetenz- und Servi- cezentrums Telekommunikationsüberwachung unter tatsächlichen und rechtlichen Aspekten evaluieren.“
  • „Wir sind uns mit dem Bundesverfassungsgericht einig, dass ein letzter unantast- barer Bereich menschlicher Freiheit besteht, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist. Zur besseren rechtsstaatlichen Flankierung der Maßnahmen des BKA im Rahmen der Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus wollen wir Regelungen treffen, die den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung optimieren und das Maß an Grundrechtsschutz durch Verfahren erhöhen. (…) Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und inwieweit der Schutz des Kernbe- reichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist.“
  • „Wir bauen die Forschung für die zivile Sicherheit aus, um die Sicherheit von Bür- gern, Gütern und Infrastrukturen vor Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Natur- und Umweltkatastrophen zu schützen.“
  • „Wir werden unsere Politik auch daran ausrichten, die gesellschaftliche Verände- rung durch Internet und neue Medien positiv zu begleiten und die Lebenswirklich- keit der Mehrheit der Menschen in Deutschland zu berücksichtigen. Dabei werden wir Innovations- und Standortpolitik, Verwaltungsmodernisierung, Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern und zivilgesellschaftlichen Interessengruppen sowie Da- tenschutz und Netzsicherheit in unserer Politik verbinden.“
  • „Wir bekräftigen, dass Recht und Gesetz im Internet schon heute und in Zukunft ebenso gelten wie überall sonst. Daher werden wir für mehr Datenschutz sowie durch eine Stärkung der IT-Kompetenz und entsprechend ausgebildetes Personal bei den Sicherheitsbehörden für eine Verbesserung der Anwendung des geltenden Rechts zur Verfolgung von Kriminalität im Internet sorgen.“
  • „Wir werden dabei insbesondere unser Augenmerk auf Aufklärung legen. Die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten muss gestärkt, der Selbstdatenschutz erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Wir werden deshalb prü- fen, wie durch die Anpassung des Datenschutzrechts der Schutz personenbezo- gener Daten im Internet verbessert werden kann, erwarten dabei aber auch von jedem Einzelnen einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen persönlichen Daten im Internet.“
  • „Wir werden uns für eine Stärkung der IT-Sicherheit im öffentlichen und nicht- öffentlichen Bereich einsetzen, um vor allem kritische IT-Systeme vor Angriffen zu schützen.“
  • „Die Risiken der Digitalisierung, die es ermöglicht, quasi auf Knopfdruck Daten zu- sammenzuführen und durch die Auswertung digitaler Spuren umfassende Persön- lichkeitsprofile zu bilden, dürfen nicht durch staatliches Handeln verstärkt werden.“
  • „Eine vertrauenswürdige, leistungsfähige und sichere Informations- und Kommuni- kationstechnik ist für unser Hochtechnologieland und den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar.“
  • „Wir werden die Regelungen zur Verantwortlichkeit im Telemediengesetz fortentwickeln. Es gilt auch zukünftig einen fairen Ausgleich der berechtigten Interessen der Diensteanbieter, der Rechteinhaber und der Verbraucher zu gewährleisten.“

Urheberrecht

  • „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“

Datenschutz

  • „Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Datensicherheit und -sparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz wollen wir im öffentlichen und privaten Bereich noch stärker zur Geltung bringen. Hierzu werden wir das Bundesdatenschutzgesetz unter Be- rücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten. Die Einwilligung ist eine wesentliche Säule des informationellen Selbstbestimmungsrechts.“
  • „Auch der Einzelne trägt Verantwortung für seine persönlichen Daten. Wir wollen deshalb die Sensibilität und Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Daten stärken.“
  • „Für den Fall eines EU-Rechtsakts über die Verwendung von Fluggastdatensätze (PNR-Daten) kann das Abkommen zwischen der EU und den USA wegen der un- terschiedlichen Rahmenbedingungen nicht als Maßstab dienen. Wir streben an, in den Verhandlungen auf EU-Ebene ein höheres Datenschutzniveau zu vereinbaren.“
  • „Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Da- tenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einset- zen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und auf- grund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen.“

 

07. Oktober 2013 von Thomas
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